AGB

Einkaufs- und Verkaufsbedingungen

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Unsere Aufträge werden nur zu diesen Bedingungen abgeschlossen. Andere Bedingungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers, denen wir nicht ausdrücklich zugestimmt haben, gelten als nicht gestellt, wenn der Käufer die Ware abnimmt.

Für Bestätigungen von Aufträgen gilt ausnahmslos der Vorbehalt, dass die Ausführung nicht durch Zwischenfälle irgendwelcher Art behindert wird. Treten derartige Zwischenfälle (Störungen im eigenen Betrieb oder bei den Zulieferer, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel oder andere, auf höhere Gewalt beruhende Bedingungen) ein, so sind wir nach unserer Wahl zu einem Aufschub der Lieferung oder zum Rücktritt vom Abschluss berechtigt, ohne dass dem Käufer ein Recht auf Schadensersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung zusteht. Zum Rücktritt ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er uns zuvor eine ausreichende Nachlieferungsfrist gestellt hat. Bei Sonderanfertigungen muss ein sich ergebenes Mehrquantum von 10% des Auftrages vom Käufer abgenommen werden.

Wenn bis zur Ausführung eines übernommenen Auftrages eine Steigerung der Herstellungs- und Betriebskosten, insbesondere durch Erhöhung der Rohstoffpreise oder infolge der Fracht-, Verkehrsgebühren oder der Löhne eintritt, bleibt entsprechende Preisänderung vorbehalten. Im Falle von Preiserhöhungen über 10% des im Auftrag genannten Preises ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung erklärt werden.

Wir sind bemüht, so schnell wie möglich zu liefern, um die Lieferfrist einzuhalten. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen der Lieferfrist durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel und wegen Verzögerung in unserer Belieferung durch die Vorlieferanten , die wir nicht zu vertreten haben, können gegen uns nicht geltend gemacht werden. Wir werden jedoch in diesen Fällen unverzüglich nach unserer Erkenntnis von der Verzögerung dem Käufer Meldung machen.

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tage nach Empfang der Ware uns unter Beifügung von Rückmustern schriftlich gemeldet werden. Bei berechtigten Reklamationen haben wir im Falle der Gewährleistung die Wahl zwischen Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Schadenersatz, sind ausgeschlossen. In jedem Falle sichern wir uns nur bis zum Höchstbetrag des Kaufpreises der Ware ein. Die Erhebung der Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung des Käufers. Versteckte Mängel können nur innerhalb von 30 Tagen nach dem Eintreffen der Ware gerügt werden.

Bleibt der Käufer mit einer Zahlung gegenüber der Fristen der Zahlungsbedingungen im Rückstand, so steht uns das Recht zu, für abgeschlossene Verkäufe und für den Rest noch zu erfüllender Abschlüsse Vorauszahlung zu verlangen. Sollte bis zum Ablauf eines vereinbarten Termins der Käufer die Ware nicht abgerufen oder eine frühere Lieferung nicht ordnungsgemäß bezahlt haben, so können wir bezüglich der nicht abgerufenen Mengen ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen: a) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers dessen Eigentum.

Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware im Falle ihrer Verarbeitung zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine Bearbeitung oder Verarbeitung gilt als im Auftrage des Verkäufers erfolgt, ohne dass diesem hieraus Verbindlichkeiten einstehen.

Bei dieser Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in der Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaupreisforderung nur in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.

Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Punkt d) auf den Verkäufer übergeht.

Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung unserer Ware ist dem Käufer nicht gestattet. Von Zugriffen Dritter hat er unverzüglich dem Verkäufer Mitteilung zu machen.

Wir übernehmen keinerlei Garantien und erkennen keinerlei Reklamationen an bei Lieferungen von Abfällen, Mahlgut, Substandart, Offgrade- oder NT-Partien. Sekunda-Waren und Sonderposten-, auch dann nicht, wenn eine vorherigen Bemusterung erfolgte.

Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist AG Oldenburg

Sollte eine dieser Vorschriften gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

LKR Lohner Kunststoffrecycling GmbH
Buchholzstraße 42-46 D-49377 Vechta

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